An den Schulen von Allschwil und Schönenbuch gelten folgende Richtlinien: Pro Volksschuljahr gibt es einen Jokertag. Dieser kann einmal während des Schuljahres ohne Begründung, aber mit Vorankündigung bezogen werden. Die Klassenlehrperson kontrolliert und bewilligt den Bezug des Jokertages. Jokertage dürfen an folgenden Tagen nicht bezogen werden: am ersten und letzten Schultag des Schuljahres.

Urlaubsgesuche

Urlaube während der Schulzeit müssen bewilligt werden. Das Urlaubsgesuch muss rechtzeitig und vollständig ausgefüllt eingereicht werden (Schulsekretariat).