Die Regelung der Schulferien gilt für die Volksschulen, Musikschulen, weiterführenden Schulen und Berufsfachschulen im Kanton Basel-Landschaft, mit Ausnahme des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein.
Die Regelung der Schulferien gilt für die Volksschulen, Musikschulen, weiterführenden Schulen und Berufsfachschulen im Kanton Basel-Landschaft, mit Ausnahme des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein.