Absenzenregelung

Melden Sie Ihr Kind bei der Lehrperson ab, wenn es nicht in die Schule/den Kindergarten kommen kann. Als Absenz gilt jede entschuldigte oder unentschuldigte Abwesenheit von der Schule. Als unentschuldigte Absenz gilt jedes Versäumen des Unterrichts an dem keine Entschuldigung erbracht wurde. Als Entschuldigungsgründe gelten insbesondere:

  • Krankheit oder Unfall der Schülerin oder des Schülers
  • Höhere Gewalt, sehr schlechte Witterung oder Strassenverhältnisse, die den Schulbesuch verunmöglichen
  • Andere triftige Gründe

Die Lehrperson hält jede Absenz schriftlich mit Datumsangabe fest. Die Schulleitung behält sich vor, ein ärztliches Zeugnis einzufordern. Bitte vergessen Sie nicht, Ihr Kind allenfalls auch bei den Schulergänzenden Tagesstrukturen abzumelden.