Integration von Kindern mit Sonderschulberechtigung

Schülerinnen und Schüler mit einer Sonderschulberechtigung werden vorzugsweise integrativ geschult, unter Beachtung ihres Wohles und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten sowie unter Berücksichtigung des schulischen Umfeldes und der Schulorganisation. Ein/eine eigens diesen Kindern zugeteilte Heilpädagogen/Heilpädagogin unterstützt die Kinder während des ordentlichen Unterrichts mit der Klassenlehrperson.