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DatenschutzJokertage
Jeder Schülerin / jedem Schüler werden 4 Halbtage pro Schuljahr als Jokertage zur Verfügung gestellt. Diese Tage können ohne Begründung kumuliert oder einzeln bezogen werden. Der Bezug muss der Klassenlehrperson spätestens 1 Woche im Voraus gemeldet werden.
Die Jokertage dürfen am ersten und letzten Tag des Schuljahres nicht bezogen werden.