Urlaubsgesuche

Urlaubsgesuch bis zu 2 Wochen

Mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Urlaub ist ein schriftliches Gesuch mit Begründung an die Schulleitung einzureichen. Für das Urlaubsgesuch müssen nachvollziehbare Gründe vorliegen. Dazu gehören nicht bereits gebuchte Reisen und Ferien.

Urlaubsgesuch mehr als 2 Wochen

Mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Urlaub ist ein schriftliches Gesuch mit Begründung an den Schulrat einzureichen. Für das Urlaubsgesuch müssen nachvollziehbare Gründe vorliegen. Dazu gehören nicht bereits gebuchte Reisen und Ferien.

Besonderes

  • Die Aufarbeitung des verpassten Schulstoffes liegt im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten.
  • Arzt- und Zahnarztbesuche sollen nach Möglichkeit ausserhalb der Schulzeit stattfinden.